Unfallversicherung

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Fragen unserer User

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Antworten auf die Fragen unserer User

  • Bin ich auch bei der Ausübung von Sport (z.B. während der Reiterferien) versichert ?
    Ja! Nicht versicherbar und nicht versichert sind Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler. Sport als "Freizeitsport" ist bis auf wenige Ausnahmen ohne Beitragszuschlag mitversichert, solche Ausnahmen sind z.B.:
    • Fallschirmspringen
    • Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges
    • Paragliding
    • Drachenfliegen
    • Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
    • Extrem-Bergsteigen
    Sollten Sie eine Extrem-Sportart betreiben, berechnen wir Ihnen natürlich gern ein individuelles Angebot.
  • Sind durch eine private Unfallversicherung auch Unfälle im Ausland versichert ?
    Ja, bei den in unserem Vergleich berücksichtigten Tarife gilt der Versicherungsschutz weltweit. Allerdings sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Muß dem Versicherer ein Berufswechsel gemeldet werden ?
    Bei einem Berufswechsel kann sich unter Umständen auch die Berufsgruppe und damit die Berechnungsgrundlage der Unfallversicherung ändern. Deshalb sollten Sie in jedem Fall dem Versicherer eine Berufsänderung mitteilen und gegebenenfalls eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Auf die Pflicht zur Meldung eines Berufswechsels werden Sie auch in den Vertragsunterlagen nochmals ausdrücklich hingewiesen.
  • Warum vergleichen Sie keine Unfallversicherungen mit Beitragsrückzahlung ?
    Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung ist im wesentlichen die Kopplung einer Unfall-Versicherung mit einem Sparvertrag.
    Nun nehmen wir nur einmal an, Sie würden sich jetzt nicht nur für eine gute Unfallversicherung sondern zufälligerweise auch für eine langfristige Sparform interessieren. Dann würden Sie sich doch überzeugen wollen, daß bei der Unfallversicherung Preis und Leistung stimmen und auch die Sparform sicher und renditestark ist. Um dies beurteilen zu können, müßte man jedoch wissen: Wieviel kostet die Unfallversicherung und welcher Anteil des Beitrages wird in der Sparform wirksam. Aber genau das bleibt das Geheimnis der Versicherungsgesellschaft.
    Unsere internen Berechnungen lassen vermuten, daß bei den Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr eine nur durchschnittliche Unfallversicherung werbewirksam verpackt wird. Deshalb lautet unsere Empfehlung: Suchen Sie sich aus unserem Vergleich die optimale Unfall-Versicherung aus und wählen Sie eine separate Sparform entsprechend Ihrer Anlegermentalität. Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß der günstigste Anbieter einer Unfallversicherung auch noch die für Sie optimale Sparform anbietet!
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