Welche Leistungsarten berücksichtigt der Vergleich ?
Bei der privaten Unfallversicherung gibt es im wesentlichen folgende Leistungsarten:
- Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist die wesentlichste Leistungsart einer privaten Unfallversicherung. Die Höhe der Invaliditätsleistung ist abhängig von der vereinbarten Grundinvaliditätssumme, einer evtl. vereinbarten
Progression und dem Invaliditätsgrad.
Tritt innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, als Unfallfolge eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit (Invalidität) ein, wird nach dem Grad der Invalidität eine Kapitalentschädigung geleistet.
Die Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach einem Unfall eingetreten sein und vor Ablauf der in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegten Frist ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
- Unfallrente
Einige Versicherer bieten ergänzend zu Invaliditätsleistung noch eine lebenslange monatliche Unfallrente an. Diese wird jedoch i.d.R. erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%, dann aber in der vollen, vereinbarten Höhe ausgezahlt.
Wird der Invaliditätsgrad jedoch unterhalb von 50% festgelegt, wird keine monatliche Rentenzahlung fällig.
- Todesfallleistung
Die Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles verstirbt. Eine geringe Todesfallsumme sollte aber in jedem Fall vereinbart werden, da bis zur Höhe der Todesfallleistung ein
Vorschuß gezahlt wird, wenn noch nicht feststeht, wie hoch der Invaliditätsgrad nach Abschluß der Behandlungen sein wird.
- Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld wird für die Dauer einer unfallbedingten, vollstationären Heilbehandlung gezahlt. Die Höchstdauer dieser Leistung wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung begrenzt.
- Genesungsgeld
Genesungsgeld wird nach einem Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wurde. Die Höhe und die Höchstdauer dieser Leistung werden in den jeweiligen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung geregelt.
- Kosten kosmetischer Operationen
Die Kosten kosmetischer Operationen werden bis zur vereinbarten Höhe übernommen, wenn aufgrund eines Unfalls Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes verbleiben und sich die versicherte Person nach Abschluß der Heilbehandlung einem medizinischen
Eingriff zur Beseitigung dieser Folgen unterzieht. Ob in diesem Rahmen auch Zahnarzt- und Zahnlaborkosten bei der Beschädigung natürlicher Zähne übernommen werden, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung geregelt.
Die wichtigste Leistungsart ist dabei die Invaliditätsleistung, danach folgen die Todesfallleistung und für bestimmte Personengruppen die monatliche Unfallrente. Für diese Leistungsarten können Sie natürlich bei unserem Vergleich
die gewünschten Versicherungssummen vorgeben. Allerdings haben viele Familien in ihren Unfallversicherungen auch Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Kosten für kosmetische Operationen und Übergangsleistungen vereinbart. Diese haben zwar keine
Bedeutung, um das existenzielle Risiko abzusichern. Um einen guten Vergleich zu ermöglichen, haben wir aber auch diese Leistungsarten in unserem Vergleich der Unfallversicherungen integriert.