Wissenswertes zum Unfallbegriff
Eine private Unfallversicherung kann keinen Unfall verhindern, aber sie schützt zumindest vor den finanziellen Folgen. Mit unseren Unfallversicherungen sind Sie 24 Stunden täglich rund um die Uhr versichert - im Beruf ebenso wie in der Freizeit bei Sport, Hobby und Urlaub.Zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit oder zu Hause und fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung ist somit eine sinnvolle Ergänzung zur Sozialversicherung besonders wichtig für:
- Kinder,
- sportlich aktive Menschen,
- Hausfrauen / Hausmänner und
- Berufstätige, die sich wegen der höheren Kosten keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten können oder wegen verschiedener Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen.
Bevor man jedoch eine Unfallversicherung für sich seine Angehörigen abschließt, sollte man gewissenhaft prüfen, in welchen Fällen der Versicherer auch Leistungen erbringt. Entsprechend den "Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen" liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein
- plötzlich
- von außen
- auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig
- eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Aber es gibt auch einige Versicherer, die den Unfallbegriff dann in den "Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung" verbraucherfreundlich ergänzen, so daß z.B.:
- Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen (nicht unfreiwillig),
- Gesundheitsschäden eines durch Herzinfarkt oder Schlaganfall hervorgerufenen Unfalls (nach AUB ausgeschlossen),
- Gesundheitsschäden durch Ertrinken oder Erfrieren (nicht plötzlich)
- Gesundheitsschäden durch Insektenstiche bzw. Zeckenbisse (von den daraus resultierende Infektionen sind meist an anderen Körperbereiche betroffen) oder
- Gesundheitsschäden durch Infektionskrankheiten (z.B. Cholera, Diphtherie, Gürtelrose, spinale Kinderlähmung, Tuberkulose usw.)