Welche Leistungen können vereinbart werden?

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist die wesentlichste Leistungsart einer privaten Unfallversicherung. Sie setzt sich zusammen aus der vereinbarten Grundinvaliditätssumme und einer eventuell vereinbarten Progression. Die Höhe der im Versicherungsfall ausgezahlten Invaliditätsleistung berechnet sich dann aus dem erlittenen Invaliditätsgrad entsprechend der dem Vertrag zugrunde liegenden Gliedertaxe.

Tritt innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, als Unfallfolge eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) ein, wird nach dem Grad der Invalidität eine einmalige Kapitalentschädigung geleistet.

Ohne Vereinbarung einer Progression würden also bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50% (dies entspricht bei einer Standard-Gliedertaxe dem Verlust eines Auges) 50% der vereinbarten Grundinvaliditätssumme ausgezahlt werden – bei 100%-iger Invalidität die vereinbarte Grundinvaliditätssumme in voller Höhe.

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach einem Unfall eingetreten sein und vor Ablauf der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Frist ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.

Unfallrente

Viele Versicherer bieten ergänzend zu Invaliditätsleistung noch eine lebenslange monatliche Unfallrente an. Diese wird jedoch i.d.R. erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% ausgezahlt – dann aber in der vollen, vereinbarten Höhe. Wird ein Invaliditätsgrad unterhalb von 50% festgelegt, wird keine monatliche Rentenzahlung fällig.

Todesfallleistung

Die Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles verstirbt. Auch wenn Sie schon eine Risikolebensversicherung haben und keine gesonderte Todesfallleistung mehr bräuchten – eine geringe Todesfallsumme sollten Sie trotzdem vereinbaren. Bei schweren Unfällen kann dann ein Vorschuss bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallleistung gezahlt werden – auch wenn noch nicht feststeht, wie hoch der Invaliditätsgrad nach Abschluss der Behandlungen sein wird.

Wenig sinnvoll ist dagegen, in der Unfallversicherung eine hohe Todesfallleistung zu vereinbaren, um sich eine Risikolebensversicherung sparen zu wollen. Denn warum sollte eine Hinterbliebenenvorsorge bei Tod infolge eines Unfalls notwendig werden und bei Tod infolge einer Krankheit nicht?

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld wird für die Dauer einer unfallbedingten, vollstationären Heilbehandlung gezahlt. Die Höchstdauer dieser Leistung wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung begrenzt.

Da das Krankenhaustagegeld kein wirklich existentiell wichtiges Risiko abdeckt, wird es von Verbraucherschützern häufig als überflüssiges Extra bewertet.

Genesungsgeld

Genesungsgeld wird nach einem Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wurde. Höhe und Höchstdauer dieser Leistung werden mit dem Antrag bzw. in den Versicherungsbedingungen geregelt.

Kosten kosmetischer Operationen

Die Kosten kosmetischer Operationen werden bis zur vereinbarten Höhe übernommen, wenn aufgrund eines Unfalls Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes verbleiben und sich die versicherte Person nach Abschluss der Heilbehandlung einem medizinischen Eingriff zur Beseitigung dieser Folgen unterzieht.

In welcher Höhe die Kosten kosmetischer Operationen übernommen werden und ob in diesem Rahmen auch Zahnarzt- und Zahnlaborkosten erstattet werden, sehen Sie nach einem Klick auf „Leistungsvergleich“ in der Ergebnisliste des Vergleichs.

Übergangsgeld

Die Übergangsleistung wird in der Regel dann gezahlt, wenn nach 6 Monaten die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit noch zu mindestens 50% beeinträchtigt ist. So soll die Übergangszeit überbrückt werden, in der sich der Versicherte noch in einer Heilbehandlung befindet und der Invaliditätsgrad noch nicht abschließend festgestellt werden kann.

Bergungs- und Transportkosten

Die Mitversicherung von Bergungs- und Transportkosten ist sinnvoll, da dann die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze übernommen werden. In welcher Höhe diese Kosten mitversichert sind, sehen Sie nach einem Klick auf „Leistungsvergleich“ in der Ergebnisliste.

Unser Tipp:

Die wichtigste Leistungsart ist eine ausreichend hohe Invaliditätsleistung, gefolgt von einer kleinen Todesfallleistung und für bestimmte Personengruppen die monatliche Unfallrente.

Allerdings haben viele Familien in ihren Unfallversicherungen auch Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistungen usw. vereinbart. Ob diese Leistungen wirklich wichtig sind und mitversichert werden müssen, kann jeder selbst entscheiden. Wir halten sie nicht für unbedingt erforderlich.