Wie wirkt sich eine Progression auf die Invaliditätsleistung aus?

Ziel einer privaten Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung für den Fall, dass der Versicherte aufgrund einer unfallbedingten Invalidität nicht mehr in vollem Umfang arbeiten kann und unter Umständen noch zusätzliche Ausgaben für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder für eine Haushaltshilfe hat. Die einmalige Invaliditätsleistung sollte dann so bemessen sein, dass man davon die Kosten für den behindertengerechten Umbau begleichen kann und darüber hinaus noch mögliche Einkommenseinbußen kompensieren kann.

Besteht keine private Berufsunfähigkeitsversicherung und ist auch kein verwertbares Vermögen vorhanden, sollte die Versicherungssumme bei Vollinvalidität je nach Lebensstandard und Alter zwischen 300.000 und 500.000 € betragen. Junge Menschen sollten sich dabei eher an der Obergrenze orientieren, da sie unter Umständen ein ganzes Leben mit den Erträgen aus dieser Versicherungsleistung auskommen müssten!

Möchte man nun im Falle einer Vollinvalidität z.B. 350.000 € erhalten, müsste man ohne Vereinbarung einer Progression auch eine Invaliditätsgrundsumme von 350.000 € vereinbaren. In diesem Fall würde die Invaliditätsleistung immer prozentual dem Grad der festgestellten Invalidität erfolgen. Bei 20%-iger Invalidität würden also 70.000 € (20% von 350.000 €), bei 50%-iger Invalidität 175.000 € und bei Vollinvalidität 350.000 € ausgezahlt werden.

Progression Wer dagegen vorrangig Wert auf eine hohe Auszahlung bei hoher Invalidität legt, kann durch die Vereinbarung einer Progression viel Geld sparen. Er vereinbart z.B. nur eine Grundinvaliditätssumme von 100.000 €, aber mit 350% Progression. Im Falle einer 20%-igen Invalidität würden nun nur noch 20.000 € (20% von 100.000 €) zur Auszahlung kommen. Aber schon ab 25%-iger Invalidität erhöht sich die Invaliditätsleistung progressiv entsprechend nebenstehendem Diagramm – bei 50%-iger Invalidität kämen also 75.000 € zur Auszahlung und bei Vollinvalidität auch 350.000 €

Alternativ könnte man auch eine Grundinvaliditätssumme von 70.000 € mit 500% Progression wählen. In diesem Fall würden dann bei einer 20%-iger Invalidität 14.000 € (20% von 70.000 €), bei Vollinvalidität aber trotzdem 350.000 € zur Auszahlung kommen.

Die Vereinbarung einer Invaliditätsgrundsumme mit Progression ist also eine preiswerte Variante, um mit einer privaten Unfallversicherung insbesondere den Fall einer hohen Invalidität abzusichern!

Allerdings sollten Sie bei der Wahl von Invaliditätsgrundsumme und Progression auch den Blick für die Leistungen bei einem mittleren Invaliditätsgrad nicht verlieren. Wer nur auf die Auszahlung bei 100%-iger Invalidität achtet, kann schnell zu einer zu niedrigen Invaliditätsgrundsumme mit extrem hoher Progression verleitet werden. Prüfen Sie deshalb auch immer, welche Auszahlung bei z.B. 50%-iger Invalidität zur Auszahlung käme.