Wann leistet eine Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung kann keinen Unfall verhindern, aber sie schützt zumindest vor den finanziellen Folgen. Mit den im Vergleich aufgeführten Unfallversicherungen sind Sie 24 Stunden täglich rund um die Uhr versichert – im Beruf ebenso wie in der Freizeit bei Sport, Hobby und Urlaub.

Zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit oder zu Hause und fallen somit nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung ist somit eine sinnvolle Ergänzung zur Sozialversicherung und besonders empfehlenswert für:

  • Kinder,
  • sportlich aktive Menschen,
  • Hausfrauen / Hausmänner und
  • Berufstätige, die sich während der Arbeits- und Freizeit vor den finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität absichern wollen.

Bevor man jedoch eine Unfallversicherung für sich oder seine Angehörigen abschließt, sollte man gewissenhaft prüfen, in welchen Fällen Leistungen aus einer Unfallversicherung fällig werden. Entsprechend den „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“ liegt ein Unfall nur dann vor, wenn die versicherte Person durch ein

  • plötzlich
  • von außen
  • unfreiwillig
  • auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
  • eine Gesundheitsschädigung erleidet

Trifft eines dieser Merkmale nicht zu, erhält der Geschädigte normalerweise keine Leistungen aus der Unfallversicherung.

Darüber hinaus werden aber auch bestimmte Unfälle bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; wie z.B. Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls – aber auch Unfälle während der Teilnahme an Auto- oder Motorradrennen bzw. des Begehens einer Straftat.

Aber es gibt auch einige Versicherer, die den Unfallbegriff in den „Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung“ verbraucherfreundlich ergänzen, so dass z.B.:

  • Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen (nicht unfreiwillig),
  • Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen (nicht von außen),
  • Gesundheitsschäden eines durch Herzinfarkt oder Schlaganfall hervorgerufenen Unfalls (nach AUB ausgeschlossen),
  • Gesundheitsschäden durch Ertrinken oder Erfrieren (nicht plötzlich)
  • Gesundheitsschäden durch Insektenstiche bzw. Zeckenbisse (von den daraus resultierende Infektionen sind meist andere Körperbereiche betroffen) oder
  • Gesundheitsschäden durch Infektionskrankheiten (z.B. Cholera, Diphtherie, Gürtelrose, spinale Kinderlähmung, Tuberkulose usw.)

mitversichert sind. Deshalb ist es beim Vergleich von Unfallversicherungen wichtig, nicht nur auf den Preis sondern auch auf die Leistungen zu achten.